Informationen


Voraussetzung für die Erteilung einer Gastkarte ist eine abgelegte Sportfischereiprüfung.

Die Gastkarten können nur für die Fischerei der Weserstrecke erworben werden.

Die Teiche stehen ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung.

Gewässerordnung:

Für die Ausübung der Fischerei in den Vereinsgewässern sind nachfolgend aufgeführte Papiere mitzuführen: Gültiger Fischereierlaubnisschein (nur gültig mit eigener Unterschrift) Fischerprüfung, Fischereischein oder Personalausweis, Gewässerordnung, Sportfischerpass. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur mit gültigem Vereinserlaubnisschein und unter Aufsicht einer erwachsener Person (mit Fischerprüfung) angeln. 1 Angel auf Friedfisch. Das Spinn – und Raubfischangeln ist nicht erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder. Weiter> siehe Karte und Gewässerordnung des Bezirks 8 Weser vom 01.01.2018

Schonzeiten:

Äsche 01.03. – 15.05.
Bachforelle 01.10. – 28.02.
Hecht 01.02. – 30.04.
Meerforelle 01.10. – 28.02.
Lachs 01.10. – 28.02.
Zander 01.02. – 31.05.

Für Vereinsveranstaltungen markierte Buhnen sind für Gastangler gesperrt!

 

Hier gibt es Angelkarten


Gastkarten-Ausgabestellen:

HEM-Tankstelle Bodenwerder

37619 Bodenwerder · Poller Str. 3

 

Düt un Dat

37619 Bodenwerder · Große Str. 43

 

Kiosk am Mühlentor

37619 Bodenwerder · Am Mühlentor 7

 

Steinert Baufachmarkt

37619 Bodenwerder · Dorfstraße 5a

 

Tankstelle Q1 Polle

37647 Polle · Heinser Str. 8

 

Burg Apotheke

37647 Polle · Burgstr. 2

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